Staatliche Unterstützung für Mieter, die sich die Miete nicht ohne Weiteres leisten können. Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 haben deutlich mehr Haushalte Anspruch — viele wissen es nicht.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es ist kein Kredit, sondern ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, der direkt an den Mieter ausgezahlt wird.
Das Wohngeld wird auf Antrag für zunächst 12 Monate bewilligt. Anschließend muss ein Weiterleistungsantrag gestellt werden.
Gut zu wissen: Wohngeld und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus. Wer Bürgergeld erhält, bekommt kein Wohngeld — die Wohnkosten sind im Bürgergeld bereits enthalten. Liegt Ihr Einkommen knapp über der Bürgergeld-Grenze, kann Wohngeld die bessere Option sein.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Wohngeld-Plus-Gesetz (WoGRefG). Es hat den Kreis der Berechtigten massiv erweitert: Rund 2 Millionen Haushalte haben seitdem Anspruch — dreimal so viele wie zuvor.
Tipp: Auch wenn Sie früher keinen Anspruch hatten, lohnt sich eine erneute Prüfung. Durch die Reform sind die Einkommensgrenzen so stark gestiegen, dass viele Haushalte erstmals berechtigt sind.
Ob Sie Wohngeld erhalten, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Höhe der Miete (bzw. Belastung bei Eigentum).
Die genauen Grenzen hängen von der Mietstufe Ihrer Gemeinde ab. Die folgenden Werte sind grobe Richtwerte — die tatsächliche Berechnung ist komplexer.
| Haushaltsgröße | ca. Einkommensgrenze (brutto) |
|---|---|
| 1 Person | ca. 1.600 – 2.000 € |
| 2 Personen | ca. 2.000 – 2.600 € |
| 3 Personen | ca. 2.500 – 3.200 € |
| 4 Personen | ca. 3.400 – 4.200 € |
| 5 Personen | ca. 4.000 – 5.000 € |
Gut zu wissen: Die Einkommensgrenzen variieren je nach Mietstufe der Gemeinde (Stufe I bis VII). In teuren Städten wie München (Stufe VII) liegen die Grenzen deutlich höher als in ländlichen Gebieten. Freibeträge (z.B. für Schwerbehinderte, Alleinerziehende, Pflegebedürftige) erhöhen die Grenze zusätzlich.
Die konkrete Höhe des Wohngelds wird individuell berechnet. Drei Faktoren fließen in die Formel ein:
Tipp: Nutzen Sie den offiziellen Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, um Ihren individuellen Anspruch vorab zu berechnen: bmwsb.bund.de/wohngeldrechner
Wohngeld muss aktiv beantragt werden — es wird nicht automatisch gewährt. Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihres Landkreises gestellt.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Gemeinde stark: von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Wohngeld wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt — stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich.
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Vor Ablauf können Sie einen Weiterleistungsantrag stellen. Stellen Sie diesen rechtzeitig (ca. 2 Monate vor Ablauf), damit keine Lücke entsteht.
Wichtig: Ändern sich Ihre Einkommensverhältnisse während des Bewilligungszeitraums wesentlich, müssen Sie dies der Wohngeldstelle mitteilen. Zu viel erhaltenes Wohngeld muss zurückgezahlt werden.
Empfänger von Bürgergeld (früher Hartz IV / ALG II) erhalten die Kosten für Miete und Heizung zusätzlich zum Regelsatz — allerdings nur, soweit diese angemessen sind.
Ist Ihre Miete nach Ablauf der Karenzzeit höher als der Richtwert, kann das Jobcenter Sie schriftlich auffordern, die Kosten zu senken („Kostensenkungsaufforderung“). In der Regel haben Sie dann 6 Monate Zeit, eine günstigere Wohnung zu finden oder die Kosten anderweitig zu senken (z.B. durch Untervermietung).
Gut zu wissen: Sie müssen nachweisen, dass Sie sich ernsthaft um eine günstigere Wohnung bemüht haben (Dokumentation der Suchbemühungen). Finden Sie trotz nachweislicher Suche keine angemessene Wohnung, müssen die höheren Kosten vorerst weiter übernommen werden. Legen Sie im Zweifel Widerspruch gegen die Kostensenkungsaufforderung ein und lassen Sie sich beraten.
Heizkosten werden ebenfalls übernommen, sofern sie angemessen sind. Ein zu hoher Verbrauch kann zu einer Kürzung führen. Das Jobcenter darf jedoch nicht pauschal kürzen, sondern muss den Einzelfall prüfen (z.B. baulicher Zustand, Isolierung der Wohnung).
Auch selbstnutzende Wohneigentümer können Wohngeld erhalten — in Form des Lastenzuschusses. Statt der Miete werden hier die laufenden Belastungen berücksichtigt: Zinsen für Immobilienkredite, Grundsteuer, Betriebskosten und Verwaltungskosten.
Die Berechnung und Einkommensgrenzen entsprechen im Wesentlichen dem Mietzuschuss. Der Antrag wird ebenfalls bei der Wohngeldstelle gestellt.